Verwaltung gibt Auskunft über Hebesätze für Grundsteuer: Entscheidung erst im Mai

Die Verwaltung hat in der Stadtratssitzung am 17.03.2025 auf die Anfrage der FWG Alzey bezüglich der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 geantwortet.

Laut Verwaltung ist eine rückwirkende Änderung des Hebesatzes bis zum 30.06. eines Jahres möglich, jedoch sind aktuell noch nicht alle erforderlichen Daten vorliegend und eine verlässliche Berechnung der Hebesätze ist daher noch nicht möglich.
Die Verwaltung plant, die Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Zentrale Dienste und Finanzen am 12.05.2025 bzw. im Stadtrat am 02.06.2025 zur Beratung vorzusehen.

Die vollständige Stellungnahme der Verwaltung findet man im Bürgerinformationssystem unter TOP 9.2.

Die FWG Alzey wird die Entwicklung weiter verfolgen und sich für eine faire und transparente Festsetzung der Hebesätze einsetzen.